Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen zwischen AppTM (Konwiarz & Thomas IT-Dienstleistungen GbR) (nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt) und dem Auftraggeber.

1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur anerkannt, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

§2. Vertragsgegenstand

2.1 Der jeweilige Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Angebot oder Vertrag.

2.2 Wartungs- und Pflegeleistungen, Aktualisierungen, sowie Support nach Projektabschluss sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.

2.3 Der Auftraggeber ist selbst für die rechtliche Prüfung (z.B. datenschutzrechtliche Prüfungen) der durch den Auftragnehmer erbrachten Leistungen verantwortlich.

§3. Kündigung

3.1 Zeitlich begrenzte Verträge können, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, ohne Angabe von Gründen, bis 14 Tage vor Ablauf des Vertrages gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Eine mündliche Kündigung bleibt unwirksam.

3.2 Wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die zuvor vereinbarte Laufzeit.

§4. Zahlungsbedingungen

4.1 Alle angegebenen Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4.2 Die Vergütung richtet sich nach dem tatsächlichen Aufwand zu den Stundensätzen und basiert auf dem im Angebot angegebenen Endpreis, der als Kostenvoranschlag zu verstehen ist.

4.3 Zahlungen sind mit Abnahme der vereinbarten Leistung bzw. bei Teilleistungen anteilig fällig. Abschlagszahlungen können vereinbart werden.

4.4 Der Auftraggeber ist nur berechtigt, mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufzurechnen.

4.5 Die Zahlung hat innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungseingang, ohne Abzüge zu erfolgen.

§5. Abrechnungseinheiten

5.1 Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, erfolgt die Abrechnung stundenweise.

5.2 Pro Einsatz wird mindestens eine volle Stunde abgerechnet, auch wenn die tatsächliche Leistung kürzer ausfällt. Darüber hinaus wird jede angefangene Stunde voll berechnet.

§6. Fremdleistungen und Auslagen

6.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Fremdleistungen Dritter im eigenen Namen zu beauftragen.

6.2 Die Vergütung für Fremdleistungen kann je nach Vereinbarung um eine Service-Fee ergänzt werden, welche der Auftragnehmer auf die Vergütung des Dritten aufschlägt.

6.3 Auslagen, insbesondere für Materialien, Lizenzen, Reisen und Versandkosten, werden dem Auftraggeber nach tatsächlichem Aufwand in Rechnung gestellt und sind gegen Nachweis zu erstatten.

6.4 Fahrten zum Auftraggeber oder zu projektbezogenen Terminen werden pauschal mit 50,00 € netto pro Anfahrt innerhalb von 25 km um den Sitz des Auftragnehmers abgerechnet. Weitere Entfernungen werden individuell vereinbart.

§7. Urheberrecht und Nutzungsrechte

7.1 Sämtliche Entwürfe, Konzepte, Skizzen, Layouts und Softwarelösungen unterliegen dem deutschen Urheberrecht.

7.2 Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Zahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht für den festgelegten Zweck. Weitergehende Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

7.3 Änderungen oder Weiterentwicklungen der erstellten Werke durch den Auftraggeber oder Dritte bedürfen der Zustimmung des Auftragnehmers.

7.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, auf erstellten Projekten als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 % der für die Erstellung des jeweiligen Werks vereinbarten Vergütung zu zahlen.

7.5 Werden Werke oder Teile davon ohne Zustimmung verändert oder über den vereinbarten Rahmen hinaus genutzt, schuldet der Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 % der ursprünglich vereinbarten Vergütung, unbeschadet etwaiger weitergehender Schadensersatzansprüche.

§8. Eigentum und Herausgabe von Daten

8.1 Eigentumsrechte an Entwürfen, Rohdaten, Projektdateien und Arbeitsdateien verbleiben beim Auftragnehmer, sofern nichts anderes vereinbart wird.

8.2 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, über die Lieferung der für die Vertragserfüllung erforderlichen Inhalte (z.B. Website, Druckdateien) hinaus, Datenträger, Dateien oder Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, Dateien oder Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

8.3 Hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien oder Daten überlassen, dürfen diese nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Auftragnehmers verändert, bearbeitet oder weiterverwendet werden. § 69d UrhG bleibt unberührt.

8.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine dem aktuellen Stand der Technik entsprechende Datensicherung selbst vorzunehmen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste oder Datenbeschädigungen nach Übergabe der Daten an den Auftraggeber.

8.5 Der Auftragnehmer haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit für Mängel an übergebenen Datenträgern, Dateien oder Daten. Für Fehler oder Schäden, die beim Import oder bei der Weiterverarbeitung auf Systemen des Auftraggebers entstehen, wird keine Haftung übernommen.

§9 Geheimhaltung

9.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle als vertraulich gekennzeichneten Informationen, Geschäftsgeheimnisse sowie sensible Projektdetails, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, geheim zu halten.

9.2 Diese Verpflichtung bleibt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus bestehen.

§10. Haftung und Abnahme

10.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen sowie für fahrlässig verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit. Das gilt auch für Schäden, die aus einer Verletzung vertraglicher Nebenpflichten oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

10.2 Der Auftragnehmer übernimmt darüber hinaus keine Haftung für die wettbewerbsrechtliche, markenrechtliche oder sonstige rechtliche Zulässigkeit und Schutzfähigkeit der vom Auftragnehmer erstellten Werke. Der Auftraggeber ist verpflichtet, selbstständig alle erforderlichen rechtlichen Prüfungen durchzuführen.

10.3 Soweit der Auftragnehmer zur Vertragserfüllung auf vom Auftraggeber empfohlene oder beigestellte Dritte (z. B. Hosting-Provider, Freelancer) zurückgreift, wird für deren Leistung oder Verhalten keine Haftung übernommen.

10.4 Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverluste oder -beschädigungen, soweit der Auftraggeber nicht nachweislich seiner Pflicht zur regelmäßigen und ordnungsgemäßen Datensicherung nachgekommen ist.

10.5 Nach Abschluss des Projekts stellt der Auftragnehmer das Werk zur Abnahme bereit. Beanstandungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Bereitstellung in Textform mitzuteilen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

10.6 Ansprüche auf Werkmangel- oder Sachmängelhaftung verjähren innerhalb von 12 Monaten nach Abnahme / Lieferung.

§11. Gestaltungsfreiheit und Mitwirkungspflichten

11.1 Der Auftragnehmer genießt bei der Ausführung der Aufträge Gestaltungsfreiheit im Rahmen des vertraglich vereinbarten Zwecks. Änderungswünsche, die über die ursprünglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, bedürfen einer gesonderten Beauftragung und werden zusätzlich vergütet.

11.2 Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach (z.B. Bereitstellung notwendiger Informationen oder Freigaben), kann der Auftragnehmer eine angemessene Verlängerung von Fristen sowie zusätzlich eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.

11.3 Der Auftraggeber haftet dafür, dass von ihm bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind. Sollte der Auftragnehmer wegen der Verwendung der vom Auftraggeber bereit gestellten Inhalte von dritter Seite in Anspruch genommen werden, hat der Auftraggeber auf Anfrage unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 5 Werktagen Weisung über das weitere Vorgehen zu erteilen. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als berechtigt ansehen, hat er dem Auftragnehmer sämtlichen Schaden zu ersetzen, welcher diesem durch die Inanspruchnahme Dritter entsteht. Sollte der Auftraggeber die Ansprüche als unberechtigt ansehen, hat er den Auftragnehmer auf erstes Anfordern von allen Kosten, Auslagen und Forderungen freizustellen.

§12. Schlussbestimmungen

12.1 Für diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen AppTM (Konwiarz & Thomas IT-Dienstleistungen GbR) und dem Auftraggeber gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Gerichtsstand für Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist Hamburg.

12.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt.


Zuletzt aktualisiert: 28.04.2025